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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coffee Fellows Hotel GmbH

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten in allen Hotels der Gesellschaft für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen, die zwischen der Coffee Fellows Hotel GmbH als Betriebsführungsgesellschaft und Dritten (Gast/Kunde) abgeschlossen werden (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs- Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Coffee Fellows Hotel GmbH finden mit der Reservierung im Hotel oder der Übersendung der Reservierungsbestätigung ihre Anwendung.

2 Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

4 Weiterverkauf

4.1 Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen die Coffee Fellows Hotel GmbH ist nicht zulässig.

Coffee Fellows Hotel GmbH, Stand 01.10.2022

Das Hotel ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

5 Rücktritt des Gasts/Kunden (Abbestellung, Stornierung)

5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

5.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

5.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht; stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6 Rücktritt des Hotels

6.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

6.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

6.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7.4 Bei Schlüsselverlust oder Nichtabgeben des Schlüssels ist das Hotel berechtigt, je nach Schließanlage eine entsprechende Gebühr zu verlangen

7.5 Für eine Anfahrt außerhalb der Öffnungszeiten bei Selbstverschulden, wie z.B. Schlüssel im Zimmer vergessen, erheben wir eine Gebühr von 50,- Euro.

7.6 Unerlaubtes Mitbringen von Haustieren wird mit einer Strafe von 100,- Euro und der Erteilung eines Hausverbots geahndet.

8 Haftung des Hotels

8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.

Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

9 Haftung des Gastes

9.1 Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln.

9.2 Kinder unter 14 Jahren sind während Ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.

9.3 Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zählen, auch bei nur leichter Fahrlässigkeit, u.a. alle über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verschmutzungen, alle Beschädigungen sowie die Kosten eines Feueralarms, welche durch die Nutzung des Hotelzimmers ggf. entstehen.

9.4 Eine Nutzung von Seiten des Gastes mitgebrachten elektronischen Geräten wie Wasserkocher, Bügeleisen und Föhne sind aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet, ebenso das Laden von Akkus für E-Bikes, E-Scooter und allen weiteren Akkugeräten. Sollten aufgrund der Nutzung derartiger Geräte Kosten entstehen z.B. für Feueralarm, Beschädigung des Inventars, so haftet der Gast für diese Kosten in vollem Umfang.

9.5 Für Schäden (Renovierung) sowie Folgen (Mietausfall) durch das Missachten des Rauchverbotes haftet der Gast in vollem Umfang.

9.6 Das Missachten des Rauchverbotes wird mit einer Strafe von 250€ geahndet.

9.7 Tiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Hotels in vorgegebenen Zimmern gegen die vereinbarte Gebühr untergebracht werden.

9.8 Am Hoteleigentum (z. B. an Matratzen oder Schränken) verursachte Schäden durch das Tier werden dem Besitzer in voller Höhe in Rechnung gestellt.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Betreibergesellschaft.

10.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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AGB Veranstaltungen und Tagungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Tagungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in allen Hotels der Gesellschaft über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Coffee Fellows Hotel GmbH als Betriebsführungsgesellschaft zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels mit Dritten (Gast/Kunde).

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht; stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

5 Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

-der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.

6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

7 Mitbringen von Speisen und Getränken

7.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

10 Haftung des Kunden für Schäden

10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Betreibergesellschaft.

11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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AGB für den Parkplatz des Coffee Fellows Hotels Trier

1. Der Parkplatz ist öffentlich.

2. Der Parkplatz ist 24 Stunden pro Tag geöffnet.

3. Der Mietpreis errechnet sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und den Parkplatz über die Ausfahrt zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger auf dem Parkplatz auf als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig.

4. Sämtliche Hilfsmittel (Magnetkarte, etc.), die der Mieter zur Bedienung der Parkraumbewirtschaftungsanlage erhält, sind sorgfältig aufzubewahren. Der Mieter verpflichtet sich, die durch Verlust oder Beschädigung entstehenden Schäden zu ersetzen.

5. Bei Verlust des Parktickets ist ein „verlorenes Ticket“ am Kassenautomaten zu lösen oder an der Rezeption zu melden. Der Preis für das „verlorene Ticket“ ist der aushängenden Preisliste zu entnehmen. Darüber hinaus ist dem Personal des Coffee Fellows Hotels vom Mieter der Name, die Anschrift, das Fahrzeugkennzeichen sowie der Zeitraum des Aufenthalts in der Parkeinrichtung mitzuteilen.

6. Für das Verhalten der Benutzer auf dem Parkplatz sowie auf den Zu- und Abfahrtswegen einschließlich der Zu- und Abgänge für Fußgänger sowie der sonstigen Einrichtungen usw. gilt neben den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften diese Parkhausordnung. Anweisungen des technischen Personals des Coffee Fellows Hotels sind zu befolgen.

7. Bei der Ein- und Ausfahrt hat der Benutzer die im Kraftfahrzeugverkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm evtl. Personal mit Hinweisen behilflich ist. Die im Parkhaus angebrachten amtlichen Verkehrszeichen und Hinweisschilder sind zu beachten.

8. Der Parkplatz ist videoüberwacht. Die Daten werden zum Zweck der Beweissicherung einen Monat gespeichert.

9. Auf dem Parkplatz und auf den Zu- und Abfahrten zu diesem darf nur im Schritttempo gefahren werden.

10. Der Benutzer hat die Gebote und Verbote einschlägiger Bestimmungen zu befolgen. Auf dem Parkplatz sowie auf den übrigen Verkehrsflächen im Bereich des Parkplatzes ist insbesondere untersagt:

a. die Verwendung von offenem Feuer;

b. die Lagerung oder das Zurücklassen von Betriebsstoffen, leeren Betriebsstoffbehältern und von feuergefährlichen Gegenständen sowie gebrauchten Reinigungsmitteln (Putzwolle und dgl.);

c. das unnötige Laufen lassen von Motoren, das Hupen und das Verursachen sonstiger ruhestörender Geräusche;

Coffee Fellows Hotel GmbH, Stand 30.10.2022

d. die Vornahme von Reparatur- und Pflegearbeiten an dem Kfz;

e. das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen und Abfall, insbesondere von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie das Entleeren von Betriebsstoffbehältern;

f. das Abstellen des Kfz mit undichtem Tank, beschädigten Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehältern und Vergasern sowie anderen, den Betrieb der Parkeinrichtung gefährdenden Schäden am Kfz;

g. das Abstellen polizeilich nicht zugelassener Kfz;

h. das Abstellen von Kfz länger als einen Monat;

i. das Abstellen von Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen als PKW bzw. Kleintransporter.

11. Der Benutzer hat sein Kfz auf einem markierten Einstellplatz so abzustellen, dass das ungehinderte Einsteigen und Aussteigen auf den benachbarten Stellplätzen jederzeit und ohne Behinderung möglich sind. Das Abstellen von Kfz außerhalb der markierten Stellplätze ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Coffee Fellows Hotel berechtigt, das nicht ordnungsgemäß abgestellte Kfz auf Kosten und Gefahr des Stellplatzbenutzers in die vorgeschriebene Lage oder auf einen anderen Stellplatz auf dem Parkplatz zu verbringen.

12. Das abgestellte Kfz ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.

13. Der Aufenthalt auf dem Parkplatz sowie im Bereich der Zu- und Anfahrtswege und Rampen ist zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung nicht gestattet.

14. Die Reinigung des Parkplatzes erfolgt durch das Coffee Fellows Hotel. Der Benutzer hat jedoch von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Bei Unterlassung besorgt dies die Coffee Fellows Hotel GmbH auf Kosten des Verursachers.

15. Coffee Fellows Hotel ist dazu berechtigt, das eingestellte Kfz im Falle einer dringenden Gefahr und in den in dieser Parkplatzordnung bezeichneten Fällen auf Kosten und Gefahr des Benutzers aus dem Parkplatz zu entfernen. Dies gilt auch, wenn das Kfz verkehrsrechtlich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit polizeilich aus dem Verkehr gezogen wird.

16. Die im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert und selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitergabe an andere Stellen erfolgt nur, soweit es zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig ist.

17. Für Gewährleistungsansprüche von Unternehmern gem. § 13 BGB gegen das Coffee Fellows Hotel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

18. Für Gewährleistungsansprüche von Unternehmern gem. § 14 BGB gegen das Coffee Fellows Hotel gelten die gesetzlichen Bestimmungen unter folgenden Voraussetzungen:

Coffee Fellows Hotel GmbH, Stand 30.10.2022

19. Gewährleistungsanspruche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Mietfläche bei Zurverfügungstellung unverzüglich überprüft und Mängel, sofern sie verborgen sind, unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich mitteilt. Stehen dem Mieter Ansprüche wegen eines Mangels zu, ist die STVP nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels und/oder bei Übernahme einer mangelfreien Fläche berechtigt. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Dieses gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und oder bei Übernahme besonderer Garantien sowie nicht für die nachfolgenden Schadensersatzansprüche.

20. Diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters erkennt die Coffee Fellows Hotel GmbH nicht an, es sei denn der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Coffee Fellows Hotel GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Mieters die Mietsache zur Verfügung stellt oder den Vertrag anderweitig ausführt. Die Vertragsbeziehung und alle daraus resultierenden Rechtsfragen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte ein Teil der Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so bleibt der übrige Teil des Vertrages gültig bzw. ist die ungültige Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Erfolg gleichwertige, zu ersetzen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

21. Für Auskünfte, Anregungen und Wünsche steht Ihnen Ihre Coffee Fellows Hotel GmbH gerne schriftlich unter info@coffee-fellows-hotel.com zur Verfügung.

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AGB für den Parkplatz des Coffee Fellows Hotels München-Freiham

1. Der Parkplatz ist öffentlich.

2. Der Parkplatz ist 24 Stunden pro Tag geöffnet.

3. Der Mietpreis errechnet sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und den Parkplatz über die Ausfahrt zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger auf dem Parkplatz auf als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig.

4. Sämtliche Hilfsmittel (Magnetkarte, etc.), die der Mieter zur Bedienung der Parkraumbewirtschaftungsanlage erhält, sind sorgfältig aufzubewahren. Der Mieter verpflichtet sich, die durch Verlust oder Beschädigung entstehenden Schäden zu ersetzen.

5. Bei Verlust des Parktickets ist ein „verlorenes Ticket“ am Kassenautomaten zu lösen oder an der Rezeption zu melden. Der Preis für das „verlorene Ticket“ ist der aushängenden Preisliste zu entnehmen. Darüber hinaus ist dem Personal des Coffee Fellows Hotels vom Mieter der Name, die Anschrift, das Fahrzeugkennzeichen sowie der Zeitraum des Aufenthalts in der Parkeinrichtung mitzuteilen.

6. Für das Verhalten der Benutzer auf dem Parkplatz sowie auf den Zu- und Abfahrtswegen einschließlich der Zu- und Abgänge für Fußgänger sowie der sonstigen Einrichtungen usw. gilt neben den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften diese Parkhausordnung. Anweisungen des technischen Personals des Coffee Fellows Hotels sind zu befolgen.

7. Bei der Ein- und Ausfahrt hat der Benutzer die im Kraftfahrzeugverkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm evtl. Personal mit Hinweisen behilflich ist. Die im Parkhaus angebrachten amtlichen Verkehrszeichen und Hinweisschilder sind zu beachten.

8. Der Parkplatz ist videoüberwacht. Die Daten werden zum Zweck der Beweissicherung einen Monat gespeichert.

9. Auf dem Parkplatz und auf den Zu- und Abfahrten zu diesem darf nur im Schritttempo gefahren werden.

10. Der Benutzer hat die Gebote und Verbote einschlägiger Bestimmungen zu befolgen. Auf dem Parkplatz sowie auf den übrigen Verkehrsflächen im Bereich des Parkplatzes ist insbesondere untersagt:

a. die Verwendung von offenem Feuer;

b. die Lagerung oder das Zurücklassen von Betriebsstoffen, leeren Betriebsstoffbehältern und von feuergefährlichen Gegenständen sowie gebrauchten Reinigungsmitteln (Putzwolle und dgl.);

Coffee Fellows Hotel GmbH, Stand 01.10.2022

c. das unnötige Laufen lassen von Motoren, das Hupen und das Verursachen sonstiger ruhestörender Geräusche;

d. die Vornahme von Reparatur- und Pflegearbeiten an dem Kfz;

e. das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen und Abfall, insbesondere von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie das Entleeren von Betriebsstoffbehältern;

f. das Abstellen des Kfz mit undichtem Tank, beschädigten Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehältern und Vergasern sowie anderen, den Betrieb der Parkeinrichtung gefährdenden Schäden am Kfz;

g. das Abstellen polizeilich nicht zugelassener Kfz;

h. das Abstellen von Kfz länger als einen Monat;

i. das Abstellen von Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen als PKW bzw. Kleintransporter.

11. Der Benutzer hat sein Kfz auf einem markierten Einstellplatz so abzustellen, dass das ungehinderte Einsteigen und Aussteigen auf den benachbarten Stellplätzen jederzeit und ohne Behinderung möglich sind. Das Abstellen von Kfz außerhalb der markierten Stellplätze ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Coffee Fellows Hotel berechtigt, das nicht ordnungsgemäß abgestellte Kfz auf Kosten und Gefahr des Stellplatzbenutzers in die vorgeschriebene Lage oder auf einen anderen Stellplatz auf dem Parkplatz zu verbringen.

12. Das abgestellte Kfz ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.

13. Der Aufenthalt auf dem Parkplatz sowie im Bereich der Zu- und Anfahrtswege und Rampen ist zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung nicht gestattet.

14. Die Reinigung des Parkplatzes erfolgt durch das Coffee Fellows Hotel. Der Benutzer hat jedoch von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Bei Unterlassung besorgt dies die Coffee Fellows Hotel GmbH auf Kosten des Verursachers.

15. Coffee Fellows Hotel ist dazu berechtigt, das eingestellte Kfz im Falle einer dringenden Gefahr und in den in dieser Parkplatzordnung bezeichneten Fällen auf Kosten und Gefahr des Benutzers aus dem Parkplatz zu entfernen. Dies gilt auch, wenn das Kfz verkehrsrechtlich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit polizeilich aus dem Verkehr gezogen wird.

16. Die im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert und selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitergabe an andere Stellen erfolgt nur, soweit es zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig ist.

17. Für Gewährleistungsansprüche von Unternehmern gem. § 13 BGB gegen das Coffee Fellows Hotel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

18. Für Gewährleistungsansprüche von Unternehmern gem. § 14 BGB gegen das Coffee Fellows Hotel gelten die gesetzlichen Bestimmungen unter folgenden Voraussetzungen:

Coffee Fellows Hotel GmbH, Stand 01.10.2022

19. Gewährleistungsanspruche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Mietfläche bei Zurverfügungstellung unverzüglich überprüft und Mängel, sofern sie verborgen sind, unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich mitteilt. Stehen dem Mieter Ansprüche wegen eines Mangels zu, ist die STVP nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Zurverfügungstellung einer mangelfreien Fläche berechtigt. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Dieses gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und/oder bei Übernahme besonderer Garantien sowie nicht für die nachfolgenden Schadensersatzansprüche.

20. Diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters erkennt Coffee Fellows Hotel nicht an, es sei denn der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Coffee Fellows Hotel GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Mieters die Mietsache zur Verfügung stellt oder den Vertrag anderweitig ausführt.

Die Vertragsbeziehung und alle daraus resultierenden Rechtsfragen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte ein Teil der Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so bleibt der übrige Teil des Vertrages gültig bzw. ist die ungültige Bestimmung, durch eine im wirtschaftlichen Erfolg gleichwertige, zu ersetzen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

21. Für Auskünfte, Anregungen und Wünsche steht Ihnen Ihre Coffee Fellows Hotel GmbH gerne schriftlich unter info@coffee-fellows-hotel.com zur Verfügung.


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Stand Oktober 2022.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Coffee Fellows Hotel.
Ihre Geschäftsleitung.